Genehmigung Tankanlagen

Wir unterstützen Sie gern im Ihrem Genehmigungsprozess für stationäre Tankanlagen. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung für einen schnellen und reibungslosen Ablauf. Dieser kann je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Genehmigung, Prüfung, Transport sowie Betrieb und Wartung von Tankanlagen haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt. Natürlich stehen wir Ihnen auch immer gern persönlich zur Verfügung.

Genehmigung mobiler Tankanlagen

Allgemein

Darf ich eine mobile Dieseltankanlage ohne Genehmigung betreiben?

Wenn die mobile Tankanlage als IBC (Intermediate Bulk Container) zugelassen ist, ist eine Genehmigung für den Transport nicht erforderlich. Wird die Anlage ortsfest eingesetzt, gelten die Genehmigungsbedingungen und Prüfungen für eine stationäre Anlage (siehe stationäre Dieselanlage).

Müssen die Behälter geprüft werden?

Alle nach GGVSE (ADR/RID) als IBC zugelassenen Container, wie z.B. Rietberg-Kraftstoffcontainer, unterliegen wiederkehrenden Prüfungen. Die Behälter der Serie „CONTY“ sind als Verpackung zugelassen und müssen deshalb nicht wiederkehrend geprüft werden.

Darf ich einen IBC aus Kunststoff länger als 5 Jahre als Transportbehälter (Gebinde) für Gefahrgut nutzen?

Nein! Kunststoff- IBC (Codierung UN 31 H …) oder so genannte Kombinations- IBC mit Kunststoff-Innenbehälter (Codierung UN 31 HZ …) dürfen gemäß ADR Absatz 4.1.1.15 maximal 5 Jahre lang genutzt werden. Der Kunststoffbehälter kann jedoch im Rahmen einer Rekonditionierung durch einen zugelassenen Fachbetrieb (BAM-GGR 001) ausgetauscht werden. Nach anschließender Prüfung kann der IBC dann wieder 5 Jahre lang genutzt werden.

In welchen Abständen muss geprüft werden?

Die Prüfungen müssen in Abstand von 2,5 Jahren nach Herstelldatum erfolgen.

Wer darf die Prüfung ausführen?

Wiederkehrende Prüfung nach 2,5 Jahren:
Durchführung durch eine bei der BAM registrierte Inspektionsstelle II, gem. BAM-GGR 002 -Teil B, Absatz B 1.2.1, B 2.1 und B 3.1. Die Rietbergwerke bieten Schulungen zum Sachkundigen gem. BAM-GGR 002 an.

Inspektion nach 5 Jahren:
Durchführung durch eine bei der BAM registrierte Inspektionstelle I (Sachverständigen) gem. BAM-GGR 002 -Teil A Absatz A 1.2.1, A 2.1 und A 3.1

Wie sieht die Prüfung aus?

Arbeiten bei der Inspektion 2,5 Jahre:

  • Aufnahme der Containerdaten und des Allgemeinzustandes
  • Prüfung des äußeren Zustandes
  • Prüfung der Kennzeichnung
  • Prüfung der Funktion der Bedienausrüstung, d.h. alle zum Container gehörenden Bedienausrüstung
  • Dichtheitsprüfung mit 0,2 bar (Luft-) Überdruck

Arbeiten bei der Prüfung 5 Jahre:

  • Umfang der Inspektion nach 2,5 Jahre, zusätzlich:
  • Prüfung der Übereinstimmung mit dem Baumuster
  • Innenbesichtigung (i.d.Regel ist eine Innenreinigung erforderlich)

Wichtig: Wird der Termin der 2,5-jährigen Prüfung überschritten ist sofort die umfangreichere 5-jährige durchzuführen.  

Transport

Dürfen die Behälter transportiert werden?

Wenn die Behälter eine Transportzulassung haben, dürfen diese natürlich transportiert werden. Rietberg-Kraftstoffcontainer sind als IBC zugelassen und dürfen damit transportiert werden.

Was ist beim Transport zu beachten?

  • Die Bezettelung am Behälter muss vollständig und lesbar sein
  • Es muss ein 2-kg-Feuerlöscher mitgeführt werden.
  • Ein Beförderungspapier muss mitgeführt werden.
  • Eine Unterweisung der Beteiligten nach ADR Abschnitt 8.2.3 in Verbindung mit Kapitel 1.3 und 1.10 muss erfolgen.

 

Generelle Vorausetzungen sind:

  • das der Behälter technisch intakt ist
  • Alle Öffnungen am Behälter müssen dicht verschlossen sein (Füllstutzen, Peilstab, Kugelhahn der Entlüftung, Kugelhahn der Saugleitung)
  • die vorgeschriebenen, wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt worden sind.

Welche Mengen dürfen transportiert werden?

Kraftstoffcontainer die als IBC zugelassen sind, können unter vereinfachten Bedingungen transportiert werden. Dies ist möglich, wenn die in GGVSE-Abschnitt 1.1.3.6 genannte Freigrenze nicht überschritten wird. Die wesentlichen Bedingungen, die beim vereinfachten Transport nicht zu beachten sind: Die besonderen Anforderungen an die Fahrzeuge und ihre Ausrüstung (Warntafel, Feuerlöscher, Warnleuchten etc.). Die besondere Schulung des Fahrzeugführers (ADR-Schein). Die Freigrenze für Diesel beträgt 1000 L, für Benzin 333 L. Größere Mengen dürfen natürlich auch transportiert werden, dann sind jedoch alle Bedingungen für einen Gefahrguttransport einzuhalten.

Wie sieht ein Beförderungspapier aus?

Das Beförderungspapier gem. GGVSE Abschnitt 5.4.1 ist im Grunde ein Lieferschein. Allerdings sind für das Beförderungspapier einige Pflichtangaben in bestimmter Reihenfolge vorgeschrieben.

Hier ein Beispiel für Diesel-Anlagen (in dieser Reihenfolge):

  • UN-Nummer: UN 1202
  • offizielle Benennung: Dieselkraftstoff
  • Nummern der Gefahrzettel: (3)
  • Verpackungsgruppe: VG III
  • Anzahl, Beschreibung Versandstück: 1Stück IBC
  • Transportmenge (gesamt): 950 Liter
  • Name, Anschrift des Absenders:“XXX“
  • Name, Anschrift es Empfängers: „YYY“

Absendererklärung: „Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen.

Wie muss die Bezettelung am Container vorgenommen sein?

Die Bezettelung gemäß GGVSE Abschnitt 5.2.2 beinhaltet folgende Aufkleber:
1 Satz für die Erst-Bezettelung wird bei Neulieferung eines Rietberg-Kraftstoffcontainers mitgeliefert.

Hier ein Beispiel für Diesel-Anlagen: 2 x UN-Nummer (Anzubringen an gegenüber liegenden Behälter-Seiten)

  • 2 x Gefahrzettel „Entzündbare Flüssigkeiten“ (Anzubringen an gegenüber liegenden Behälter-Seiten)
  • 2 x Gefahrzettel „Umweltgefährdende Stoffe“ (Anzubringen an gegenüber liegenden Behälter-Seiten
  • 1 x Gefahrenhinweise Sicherheitsratschläge
  • 1 x Kennzeichnung „nicht stapelbar“ oder stapelbar“. Falls stapelbar, muss die zulässige Stapellast angegeben werden.

Betrieb/Wartung

Was ist beim Einsatz einer mobilen Tankanlage zu beachten?

Gemäß TRbF 30 Anhang 4 dürfen ortsbewegliche Arbeitsmaschinen aus Tankcontainern im Vollschlauchsystem mit einem Volumenstrom von maximal 200 L/Min befüllt werden. Die Betankung von Kraftfahrzeugen aus Tankcontainern ist nicht zulässig. Die Aufstellung muss auf ebenen und ausreichend tragfähigem Untergrund erfolgen. Bei Abgabe von Benzin muss der Behälter ausreichend geerdet sein. 

Wo darf eine mobile Tankanlage befüllt werden?

Tankcontainer dürfen wechselweise zum Transport und zum Lagern brennbarer Flüssigkeiten verwendet werden. Werden sie am Ort der Lagerung als Entnahmebehälter eingesetzt, so dürfen sie dort nicht wieder befüllt werden.
Eine Befüllung ist nur auf Abfüllflächen, zum Beispiel einer Tankstelle, möglich. Das Befüllen eines Behälters darf nur über den dafür vorgesehenen Füllstutzen entweder von einem Tankfahrzeug aus mit Ankoppelung des Grenzwertgebers oder auf einer Tankstelle, auch Eigenverbrauchstankanlage, mit selbständig schließender Zapfpistole erfolgen. 

Welche regelmäßigen Wartungsarbeiten sind auszuführen?

Rietberg-Kraftstoffcontainer sind an sich wartungsfrei. Behälter und Ausrüstung sind jedoch regelmäßig auf eventuelle Beschädigungen zu kontrollieren. Nur bei einwandfreiem Zustand darf die Tankanlage eingesetzt werden.
Das Leckanzeigegerät und der eventuell vorhandene Grenzwertgeber sind nach Maßgabe der Bedienungsanleitung zu überprüfen.

Stationäre Nutzung

Mobile Tankanlagen, die länger als ein halbes Jahr an einem Ort zu einem bestimmten betrieblichen Zweck betrieben werden, gelten als ortsfest. Sie unterliegen dann den Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Wie muss die Bezettelung am Container vorgenommen sein?

Die Bezettelung gemäß GGVSE Abschnitt 5.2.2 beinhaltet folgende Aufkleber:
1 Satz für die Erst-Bezettelung wird bei Neulieferung eines Rietberg-Kraftstoffcontainers mitgeliefert.

Hier ein Beispiel für Diesel-Anlagen: 2 x UN-Nummer (Anzubringen an gegenüber liegenden Behälter-Seiten)

  • 2 x Gefahrzettel „Entzündbare Flüssigkeiten“ (Anzubringen an gegenüber liegenden Behälter-Seiten)
  • 2 x Gefahrzettel „Umweltgefährdende Stoffe“ (Anzubringen an gegenüber liegenden Behälter-Seiten
  • 1 x Gefahrenhinweise Sicherheitsratschläge
  • 1 x Kennzeichnung „nicht stapelbar“ oder stapelbar“. Falls stapelbar, muss die zulässige Stapellast angegeben werden.

Genehmigung stationäre Dieseltankanlagen

Darf ich eine Dieseltankanlage ohne Genehmigung aufstellen?

Allgemein gilt, dass Anlagen ab 1.000 L anzeigepflichtig sind, ab 5.000 L Inhalt ist ein Bauantrag zu stellen. In einigen Bundesländern gelten jedoch abweichende Regelungen.

Muss die Dieseltankanlage geprüft werden?

Dieseltankanlagen mit mehr als 1.000 L Inhalt müssen vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden. Auf die Prüfung kann verzichtet werden, wenn die Aufstellung durch einen Fachbetrieb erfolgt ist.

In welchen Abständen muss die Dieseltankanlage geprüft werden?

Eine Dieseltankanlage bis 10.000 L braucht nicht wiederkehrend geprüft werden (in Wasserschutzgebieten 5.000 L). Die örtlichen Behörden können weitere Anforderungen stellen.

Darf die Dieseltankanlage transportiert werden?

Lagerbehälter nach DIN oder mit bauaufsichtlicher Zulassung dürfen nicht im gefüllten Zustand transportiert werden. Für den Transport an einen Einsatzort muss der Behälter komplett entleert und gereinigt werden. Alle Öffnungen sind dicht zu verschliessen.

Was ist bei der Aufstellung einer Dieseltankanlage zu beachten?

Die Anforderungen an eine Eigenverbrauchstankanlage sind in der TRwS781 definiert. Die aufgeführten Anforderungen gelten für Anlagen mit „geringen Verbrauch“. Die Festlegung von geringem Verbrauch ist in den jeweiligen Regelungen der Bundesländer zu entnehmen ( NRW max. Lagervolumen 10.000 L).

Zu beachten ist, dass ein zugelassener Lagerbehälter, eventuell auch für die Aufstellung im Freien, eingesetzt wird. Der Behälter sollte doppelwandig sein oder mit einer zugelassenen Auffangwanne versehen sein. Weiterhin ist eine Abfüllfläche erforderlich. Anfahrschutz ist zu gewährleisten.

Brauche ich eine Abfüllfläche?

Gemäß TRwS ist eine Abfüllfläche sowohl für die Befüllung des Behälters, als auch für die Betankung der Fahrzeuge erforderlich. Für Anlagen unter 1.000 L gelten vereinfachte Bedingungen. Wir bieten Ihnen gerne eine fertige Lösung an.

Was ist beim Betrieb einer Dieseltankanlage zu beachten?

Die Abgabeeinrichtung muss schnell abzuschalten sein. Eventuell ist ein Not-Ausschalter zu installieren. Es ist ein Feuerlöscher und Ölbindmittel bereit zu halten. Eine Betriebsanweisung ist auszuhängen.

Welche regelmäßigen Wartungsarbeiten sind auszuführen?

Unsere angebotenen Kraftstofftankanlagen sind an sich wartungsfrei. Behälter und Ausrüstung sind jedoch regelmäßig auf eventuelle Beschädigungen zu kontrollieren. Nur bei einwandfreien Zustand darf die Tankanlage eingesetzt werden. Das Leckanzeigegerät und der eventuell vorhandene Grenzwertgeber sind nach Maßgabe der Bedienungsanleitung zu überprüfen.

Genehmigung stationäre Benzintankanlagen

Darf ich eine Benzintankanlage ohne Genehmigung aufstellen?

Nein, Benzintankanlagen sind nach der Betriebssicherheitsverordnung erlaubnisbedürftig. In der Regel muss auch ein Bauantrag gestellt werden.

Muss die Benzintankanlage geprüft werden?

Ja, eine Benzintankanlage muss vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden.

In welchen Abständen muss die Benzintankanlage geprüft werden?

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung muss die Prüfung in Abständen von 5 Jahren wiederholt werden.

Darf die Benzintankanlage transportiert werden?

Lagerbehälter nach DIN oder mit bauaufsichtlicher Zulassung dürfen nicht im befüllten Zustand transportiert werden. Für den Transport an einen anderen Einsatzort muss der Behälter komplett entleert werden und alle Öffnungen dicht verschlossen werden.

Was ist bei der Aufstellung einer Benzintankanlage zu beachten?

Die Anforderungen an eine Tankanlage sind in der TRwS 781 definiert. Zu beachten ist, dass ein zugelassener Lagerbehälter für die Aufstellung im Freien eingesetzt wird. Der Behälter sollte doppelwandig sein. Es ist ein Abstand von min. 10 m zu Gebäuden einzuhalten, wenn diese nicht feuerbeständig (F90 gemäß DIN 4102) sind.

Brauche ich eine Abfüllfläche?

Gemäß TRwS 781 ist eine Abfüllfläche sowohl für die Befüllung des Behälters, als auch für die Betankung der Fahrzeuge erforderlich. Für eine Eigenverbrauchstankanlage mit geringen Verbrauch gelten vereinfachte Bedingungen.

Was ist bei der Auslegung der Abfüllfläche zu berücksichtigen?

1.) Befüllung des Lagerbehälters

Der Wirkbereich bei der Befüllung umfasst die waagerechte Schlauchführungslinie um die Anschlussarmatur des Lagerbehälters + 2,5 m nach allen Seiten.

2.) Abgabe – Betankung der Fahrzeuge

Hier gilt die Regel: Zapfschlauchlänge einschl. Zapfventil plus 1 m in alle Richtungen. Der sich dadurch ergebene Kreis kann durch eine Spritzschutzwand zum Halbkreis verkleinert werden. Hierfür ist eine Spritzschutzwand von mind. 1 m Höhe und ausreichender Breite erforderlich.

Bei der Auslegung der Abfüllfläche ist weiterhin das Rückhaltevolumen zu berücksichtigen. Hierfür gilt:

1.) Befüllung des Lagerbehälters

Bei der Befüllung des Lagerbehälters ist ein Rückhaltevolumen für die Kraftstoffmenge erforderlich, die bis zum Wirksamwerden selbsttätig wirkender Sicherheitseinrichtungen austreten kann.

Hieraus ergibt sich, dass beim Abfüllen unter Verwendung einer Abfüll-Schlauch-Sicherung (ASS) ein Rückhaltevermögen von 100 L erforderlich ist.

Beim Befüllen unter Verwendung von Einrichtungen mit Aufmerksamkeitstaste und Not-Aus-Betätigung (ANA) muss ein Rückhaltevermögen von 900 L gegeben sein.

2.) Abgabe – Betankung von Fahrzeugen

Für die Abgabe berechnet sich das Rückhaltevolumen aus der maximalen Fördermenge der Kraftstoffpumpe innerhalb von 3 Minuten, d.h. Nenn-Förderleistung der Pumpe 50 LMmin bedeutet ein Rückhaltevolumen von 150L.

Was ist beim Betrieb einer Benzintankanlage zu beachten?

Die Abgabeeinrichtung muss schnell abzuschalten sein. Eventuell ist ein Not-Ausschalter zu installieren. Es ist ein Feuerlöscher und Ölbindemittel bereit zu halten. Eine Betriebsanweisung ist auszuhängen. Die Gefährdungsbeurteilung gemäss Betriebssicherheitsverordnung ist durchzuführen und das Ex-Schutz-Dokument zu erstellen.

Welche regelmäßigen Wartungsarbeiten sind auszuführen?

Unsere angebotenen Kraftstoffanlagen sind wartungsfrei. Behälter und Ausrüstung sind jedoch regelmäßig auf eventuelle Beschädigungen zu prüfen. Nur bei einwandfreien Zustand darf die Tankanlage eingesetzt werden. Das Leckanzeigegerät und der eventuell vorhandene Grenzwertgeber sind nach Maßgabe der Bedienungsanleitung zu prüfen.

Sie brauchen eine individuelle Beratung und benötigen Hilfe?

Bei uns erhalten Sie eine umfassende Beratung. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir, welches der richtige Tank für Sie ist und ob es Sinn macht, den Tank zu kaufen oder zu mieten. Fragen Sie gern kostenlos und unverbindlich eine Beratung an, wir melden uns umgehend bei Ihnen. Gerne können Sie uns auch direkt telefonisch kontaktieren unter der Nummer 0211-550 80 99.